Zur Debatte im Landtag über den Fall, dass der mutmaßliche Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt noch vor Prozessbeginn Kontakt mit Opfern und Angehörigen aufgenommen hat, erklärt Guido Kosmehl, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, nicht nur Ermittlungen zu führen und Anklagen zu erheben, sondern auch den Opferschutz fest im Blick zu behalten. Im vorliegenden Fall hätte eine direkte Kontaktaufnahme des Beschuldigten zu den Opfern verhindert werden müssen. Die Justizvollzugsgesetze bieten dafür Möglichkeiten – sie wurden hier nicht genutzt. Auch während der Untersuchungshaft muss klar sein: Der Schutz der Opfer ist zu beachten.

Besonders kritisch sehe ich zudem die Entscheidung der Justiz, die Zahl der Nebenkläger auf zwei zu begrenzen. Wer 68 Betroffene vertreten soll, kann unmöglich jedem Einzelnen ausreichend Gehör verschaffen. Hier darf Kosten- oder Verfahrensvereinfachung nicht über den Interessen der Opfer stehen.

Der Anschlag von Magdeburg ist eine Zäsur. Wir müssen alles dafür tun, dass sich eine solche Tat nicht wiederholt – und wir müssen den Opfern die bestmögliche Unterstützung und Beteiligung im Strafverfahren sichern.“