Pott: »Auch Aufbewahrung einer Urne zu Hause muss möglich sein«
Konstantin Pott, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, zu Äußerungen der CDU-Landtagsfraktion zur Neufassung des Bestattungsgesetzes:
»Das Recht auf Selbstbestimmung endet nicht mit dem Tod. Dieses Prinzip vertreten wir Freie Demokraten mit Nachdruck. Bereits vor Monaten haben wir dieses Thema in die Koalition eingebracht, und wir freuen uns, dass die CDU bei mehreren unserer Vorschläge mitgeht und Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Die Reformbereitschaft der CDU geht allerdings in unseren Augen nicht weit genug und zum Teil auch an der Realität der Menschen vorbei. Der Wille des Verstorbenen muss im Mittelpunkt stehen. Daher setzen wir uns für eine Öffnungsklausel für alternative Bestattungsformen ein. Jedes Verbot einer Bestattungsform muss sorgfältig begründet werden.
Wir sprechen uns in Ausnahmefällen für die Aufhebung des Friedhofszwangs aus und sind bereit, hierfür klare Regeln zu schaffen. Ein besonderes Anliegen ist uns dabei, dass der Friedhofszwang nicht aus religiösen Gründen aufrechterhalten wird. Beispielsweise sollte die Aufbewahrung der Urne im eigenen Zuhause möglich sein.«