Die Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt sollen auch im kommenden Jahr erhöhte Finanzhilfen vom Land erhalten. Darauf hat sich der Bildungsausschuss am Mittwoch in den Beratungen zum Haushalt des Ressorts geeinigt. Auch die FDP-Landtagsfraktion hatte darauf gedrängt, die geltende Übergangsregelung über den 31. Dezember 2023 hinaus fortzusetzen.
„Ich freue mich sehr, dass wir in der Deutschlandkoalition dazu heute eine Einigung erzielt haben und die freien Schulen auch im kommenden Jahr erneut insgesamt rund 13,2 Millionen Euro Finanzhilfen zusätzlich zu ihrem planmäßigen Etat erhalten sollen. Nun können wir im Parlament auch die dafür noch notwendige Änderung des Schulgesetzes weiter vorantreiben“, sagte Jörg Bernstein, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.
Bernstein betonte: „Die Regelung soll so lange gelten, bis ein fälliges neues Finanzhilfeberechnungsmodell für die freien Schulen beschlossen wird. Hier erwarten wir eine zügige Umsetzung. Wir setzen uns weiterhin für eine faire und angemessene Finanzierung der freien Schulen ein. Diese verdienen sie aufgrund ihrer Leistungen für unsere Bildungslandschaft ganz einfach.“
Hintergrund
Nach mehreren Gerichtsurteilen müssen die Zahlungen an die Träger freier Schulen grundlegend neu berechnet werden. Die FDP-Fraktion hatte deshalb bereits 2022 durchgesetzt, dass für die Zwischenzeit die Finanzhilfen pauschal um 6,35 Prozent angehoben werden.
In Sachsen-Anhalt lernen gut zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft.