Sozialpolitiker der Liberalen: „Mehrkindregelung im Kinderfördergesetz von Sachsen-Anhalt überarbeiten“
Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Konstantin Pott hat im Landtag erneut gefordert, die in Sachsen-Anhalt geltende Mehrkindregelung im Kinderfördergesetz zu überarbeiten. Er widersprach erneut der Darstellung des SPD-geführten Sozialministeriums, man wolle Eltern im Land mit 18 Millionen Euro zusätzlich belasten oder diese Summe im Haushalt für die Kinderbetreuung einsparen.
Pott verwies auf die Ausgangslage: „Durch eine Veränderung bei Bundesmitteln werden aller Voraussicht nach in Zukunft keine Beitragssenkungen von diesen Mitteln mehr finanziert werden können, sondern nur noch neue Maßnahmen zur Qualitätssteigerung. Bislang ist es so, dass aber auch ein größerer Beitrag vom Land in die Beitragssenkungen gesteckt wird – zur Finanzierung der erweiterten Geschwisterkindregelung.“
Diese Erweiterung besage, dass in dem Fall, in dem mindestens ein Kind schulpflichtig ist und den Hort besucht, für alle weiteren Kinder, die nicht schulpflichtig sind, der Beitrag übernommen wird und von den Eltern nur der Hortbeitrag zu zahlen ist. „Und genau hier kommen wir aus unserer Sicht zu einem Problem. Es ist schon merkwürdig, wenn es möglich ist, mehr Leistung zu erhalten und dafür weniger zu zahlen“, so Pott: „Genau deshalb wollen wir hier diesen Fehlanreiz abschaffen.“
Der Vorschlag der FDP-Fraktion besagt, so Pott, „dass künftig der Beitrag für das jüngste nicht-schulpflichtige Kind gezahlt werden muss. Solange dies nicht schulpflichtig ist, werden für alle älteren Kinder die Beiträge übernommen. Mit diesem Modell gibt es keine 18 Millionen zusätzliche Belastung für die Eltern, sondern wir schaffen Fehlanreize ab und sorgen für weiterhin massive Entlastungen.“