Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zu einem Polizeieinsatz gegen Magdeburger Fußballfans am Bochumer Hauptbahnhof 2019:
„Jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland muss sich darauf verlassen können, dass der Rechtsstaat sie und ihn vor Übergriffen schützt und staatliche Behörden nicht selbst unzulässige Einschränkungen der Freiheit vornehmen. Dass Fußballfans des 1. FC Magdeburg bei einer Auswärtsfahrt in Bochum laut dem Urteilsspruch des Kölner Verwaltungsgerichts rechtswidrig über mehrere Stunden festgehalten wurden, zeigt: Das Vertrauen in den Rechtsstaat darf nicht durch pauschale Freiheitseinschränkungen und unzulässiges Vorgehen untergraben werden. Die Sicherheitskräfte müssen jederzeit, auch in möglicherweise unübersichtlichen Situationen, differenziert, verhältnismäßig und mit der nötigen Sensibilität für die bürgerlichen Freiheitsrechte agieren.“
Hintergrund:
Anlass war ein Polizeieinsatz bei der Ankunft von Fans des 1. FC Magdeburg auf dem Bochumer Hauptbahnhof im Mai 2019 anlässlich des Auswärtsspiels des FCM beim VfL Bochum. Nach Angaben der Fanhilfe Magdeburg e.V. wurden ca. 700 Fans, die mit einem Sonderzug angereist waren, stundenlang auf dem Bahnhof festgehalten. Die meisten konnten trotz gültiger Eintrittskarten das Spiel nicht mehr im Stadion verfolgen. Als Grund für die Maßnahme wurde das Zünden von Pyrotechnik angeführt. Ein Fan des Magdeburger Vereins ging rechtlich gegen den aus seiner Sicht unverhältnismäßigen Polizeieinsatz vor. Das Verwaltungsgericht Köln fällte jetzt in dem Verfahren ein Urteil (Aktenzeichen 20 K 2076/20).