Gludau: Lastwagen mit höheren Gesamtgewicht sparen Fahrten und Emissionen / Wissenschaftliche Begleitung geplant / Erkenntnisse sind auch für elektrische Antriebe von besonderer Bedeutung

In Sachsen-Anhalt soll der erweiterte Einsatz von Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen erprobt werden. Die Landesregierung soll dazu Feldversuche mit wissenschaftlicher Begleitung auf den Weg bringen. Das hat am Mittwoch der Landtag auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Die Initiative dazu geht von der FDP im Landtag aus.

Maximilian Gludau, verkehrspolitischer Sprecher der Liberalen, sagte: “Die Diskussion um eine Erhöhung der zulässigen Gesamtgewichte für Lkw wird schon seit einigen Jahren geführt. Bewegung kam in die Debatte durch den Klimaschutz und zwar in zweierlei Hinsicht: Mehr Zuladung bedeutet weniger Einzelfahrten mit entsprechender CO2-Einsparung. Auch die Aussicht auf eine verringerte Staubelastung und weniger Staubelastung dürfte nicht zuletzt die Autofahrer freuen.”

Weiteres Argument: Alternative Antriebe, insbesondere batterieelektrische, führen bei Lkw zu deutlich höheren Fahrzeuggewichten. “Sie würden bei den bestehenden Begrenzungen entsprechend nur einer geringere Zuladung erlauben – für die Entwicklung zur Marktreife von E-Lkw ist das ein großes Hindernis”, so Gludau.

Das Hauptaugenmerk der Feldversuche soll vor allem auf regelmäßigen Transporten im Nahbereich liegen und mit der wissenschaftlichen Begleitung möglichst Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt beauftragt werden, so der Koalitionsantrag. “Die Begleitforschung soll neben den Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr, CO2-Bilanz, Lärmemission, Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss auch Auswirkungen auf den baulichen Zustand der Verkehrsinfrastruktur zum Inhalt haben”, erklärte Gludau.

Hintergrund:

In Frankreich wurde das zulässige Gesamtgewicht für Lastwagen bereits 2013 von 40 auf 44 Tonnen erhöht. Ähnliche Gewichtsgrenzen gelten in Belgien, Luxemburg und Tschechien, während sie in den Niederlanden bei 50 Tonnen und in Dänemark sogar bei 54 Tonnen liegen. In Deutschland sind erhöhte Gesamtgewichte von bis zu 44 Tonnen bisher nur in Ausnahmefällen bereits gestattet, und zwar nur im „kombinierten Verkehr“ im Vor- und Nachlauf des Schienengüterverkehrs und beschränkt auf Container-Ladungen.