Kosmehl (FDP): Erhöhung ist überfälliges Zeichen der Anerkennung und macht Dienst attraktiver

Für Beamte in Sachsen-Anhalts Polizei und Justizvollzug erhöht das Land zum 1. Juli 2025 die Erschwerniszulagen. Der Finanzausschuss des Landtages hat dazu dem Vorschlag des Finanzministeriums zur Änderung der entsprechenden Landesverordnung jetzt zugestimmt. Die Zulagen erhalten die Beamten als Ausgleich für den „Dienst zu ungünstigen Zeiten“, sprich Nachtdienste sowie Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, die in diesen Bereichen an der Tagesordnung ist. Beamte hatten sich mit einer Petition an den Landtag gewandt.

Guido Kosmehl, Sprecher für Innenpolitik und Justiz der FDP-Landtagsfraktion, begrüßt diese Einigung: „Die Erschwerniszulagen für unsere Polizei- und Justizbeamten wurden seit fast 20 Jahren so gut wie nicht geändert. Es wurde höchste Zeit, als Zeichen der Wertschätzung ihres wichtigen Dienstes für die Gesellschaft an dieser Stelle nachzubessern. Insbesondere die Nachtarbeit ist eine besondere Belastung.“

Kosmehl weiter: „Wir müssen außerdem dringend Beamte im Landesdienst in Sachsen-Anhalt halten und für künftige Bewerberinnen und Bewerber den Dienst in Polizei und Justiz Stück für Stück attraktiver machen. Daran arbeiten wir in der Deutschlandkoalition an vielen Stellen, und auch dazu sehen wir die Erhöhung als einen zusätzlichen Beitrag“, so der Abgeordnete der Liberalen.“Aus Sicht der der FDP-Fraktion muss noch in dieser Legislaturperiode die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der besonderen Zulagen in der Justiz und der Polizei erfolgen.“

Konkret sollen die Zulagen für den Dienst an den Samstagen zwischen 13 Uhr und 20 Uhr um 25 Prozent von 77 auf 96 Cent pro Stunde angehoben werden, für Nachtdienste ebenfalls um 25 % von derzeit 1,28 auf 1,60 Euro. Diese Zuschläge sollen künftig bei jeder Anpassung der Besoldungsstufe dynamisiert werden. Für das Land ergeben sich Mehrkosten von 360.000 Euro pro Jahr.