Landtag beschließt Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Sachsen-Anhalt
Der Landtag hat eine Reform des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes beschlossen. Die FDP-Fraktion sieht in der Einigung der Deutschlandkoalition einen wichtigen Schritt für eine modernere Polizeiarbeit in Sachsen-Anhalt. „Wir bringen unsere Sicherheitsbehörden technisch auf den Stand der Zeit – ohne die rechtsstaatlichen Grenzen zu verschieben“, sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Guido Kosmehl.
Die Novelle sieht unter anderem den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) als zusätzliches Einsatzmittel vor, wie von den Liberalen schon lange gefordert. Gerade in Menschenansammlungen könne der Einsatz einer Schusswaffe oft nicht verantwortet werden, ohne Unbeteiligte zu gefährden. „Taser sind in solchen Situationen ein wirkungsvolles Einsatzmittel“, so Kosmehl. Zudem erhalten Bodycams eine klare gesetzliche Grundlage für sensible Einsatzsituationen.
Zugleich ermöglicht das Gesetz eine automatisierte Datenanalyse für Sicherheitsbehörden, etwa zur Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität. Diese Befugnisse seien jedoch bewusst begrenzt worden, betonte Kosmehl. Selbstlernende KI-Systeme bleiben unzulässig, strategische Analysen dürfen grundsätzlich nur mit anonymisierten Daten erfolgen.
Die in einigen Bundesländern verwendete Analyseplattform des US-Unternehmens Palantir komme in Sachsen-Anhalt nicht infrage. Kosmehl: „Die derzeit eingesetzte Palantir-Software erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht. Palantir wird es in Sachsen-Anhalt daher nicht geben.“ Der Landtag verabschiedete dazu auch einen Entschließungsantrag. Dieser zielt auf eine europäische und staatlich kontrollierte Lösung für automatisierte Datenanalyse ab, um Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern zu vermeiden.
