Antrag im kommenden Plenum / Start an ersten Schulen zum Schuljahr 2024/25 geplant
In Sachsen-Anhalt sollen zum neuen Schuljahr die ersten Talentschulen an den Start gehen. Die Koalitionsfraktionen bringen dazu auf Initiative der FDP in der kommenden Landtagssitzung (11. bis 13. Juni 2024) den Antrag „Startchancen in Sachsen-Anhalt verbessern: Talentinitiative für Schulen in besonders herausfordernden Lagen initiieren“ ein.
„Wie von uns Freien Demokraten schon lange gefordert, läuten wir mit den Talentschulen einen Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik ein“, sagt Jörg Bernstein, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion: „Wir wollen die Bildungschancen unserer Kinder vom Elternhaus entkoppeln und Sachsen-Anhalt zum Chancenland machen. Der Bildungsweg und der soziale Hintergrund der Eltern dürfen für den Bildungserfolg nicht entscheidend sein.“
Dort, wo der Bedarf am dringendsten ist und die Herausforderungen für Kinder und Jugendliche am größten sind, sollen Talentschulen besondere Unterstützung erhalten. Bernstein: „Damit setzen wir die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.“
Die Talentinitiative des Landes soll auf das von FDP-Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger ins Leben gerufene bundesweite Start-Chancen-Programm aufsetzen. Insgesamt über 90 Schulen in Sachsen-Anhalt sollen zu Talentschulen werden, mindestens 20 davon sollen bereits ab dem Schuljahr 2024/25 an den Start gehen. Die Auswahl der Schulstandorte in besonderen sozialen Lagen soll mit Hilfe eines „schulscharfen Sozialindex erfolgen“, heißt es im Antrag.
Inhaltlich soll der Fokus in den Talentschulen unter wissenschaftlicher Begleitung auf der Sprachförderung und der Stärkung mathematischer Kernkompetenzen liegen. Vorgesehen ist auch ein sogenanntes Chancenbudget. Damit können zum Beispiel außerschulische Projekte oder der ergänzende Einsatz von Experten und Honorarkräften für unterrichtsbegleitende Projekte, AGs, soziale Trainings, Mentorings und Sprachförderangebote finanziert werden.
Ebenso steht das Budget für Fort-und Weiterbildungen z.B. zur Entwicklung multiprofessioneller Teams und neuer Lernmodelle zur Verfügung. Auch zusätzliche Schulsozialarbeiter, Logopäden oder Schulpsychologen sollen an den Talentschulen eingesetzt werden können. Das Förderprogramm soll eine Laufzeit von zehn Jahren haben, wobei die notwendigen finanziellen Mittel „im Landeshaushalt planungssicher für die gesamte Laufzeit fest verankert“ werden sollen.