Finanzpolitiker Jörg Bernstein: „Digitalisierung muss den Bürgern zukünftig wertvolle Lebenszeit zurückgeben“

Nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt ist eine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung über den Oktober 2022 geboten, wenn die Bürgerinnen und Bürger angesichts des komplizierten Verfahrens weiterhin nur langsam mit den Erklärungen vorankommen: „Niemandem ist gedient, wenn auch noch tausende Anträge auf Fristverlängerung gestellt werden müssten oder gar Zwangsgelder verhängt würden. Eine Verlängerung der Abgabefrist könnte alle Beteiligten dann wenigstens noch mehr bürokratischen Aufwand ersparen,” erklärte der finanzpolitische Sprecher der Liberalen Jörg Bernstein am Dienstag in Magdeburg. Er begrüßte es, dass Bundesfinanzminister Lindner die Steuerpflichtigen offenbar nicht im Regen stehen lassen wolle und über eine entsprechende Verlängerung nachdenke. “Nach den aus dem Landesfinanzministerium für Mitte August vorliegenden Zahlen für Sachsen-Anhalt – mit einer Eingangsquote dieser Erklärungen von noch nicht einmal zehn Prozent – erscheint auch uns als FDP-Landtagsfraktion eine solche Fristverlängerung angezeigt.”

Er kritisiert zudem, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grund und Boden müssten jetzt mit einiger Mühe Versäumnisse bei der Digitalisierung für den Staat ausbaden, obwohl eigentlich ein Großteil der Daten bereits bei verschiedenen Behörden vorliegt. 

Vor allem weist die gesamte Thematik darauf hin, wo Deutschland im Jahr 2022 bei der Digitalisierung steht. Den Grundstückseigentümern kommt mit der Erstellung der Feststellungserklärung nun die Aufgabe zu, Daten digital zu erfassen, die dem Staat vielfach bereits vorliegen. Nur sind diese eben nicht zentral gespeichert, sondern verteilt über die Kommunen, Finanzämter und diverse andere Behörden. Eine Verknüpfung des Datenbestandes sucht man vergeblich. Hier muss Digitalisierung greifen und den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig wertvolle Lebenszeit und so manches graue Haar ersparen.“

Hintergrund:

Im Zuge einer Reform der Grundsteuer müssen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auch in Sachsen-Anhalt eine Feststellungserklärung für die Grundsteuer einreichen. Auf dieser Basis wird die Grundsteuer später neu berechnet. In Sachsen-Anhalt werden insgesamt über eine Million Erklärungen erwartet. Die Abgabefrist soll planmäßig am 31. Oktober 2022 enden. Zum Stichtag 15. August wurden laut Medienberichten unter Berufung auf das Landesfinanzministerium aber erst rund 92.500 Erklärungen abgegeben.