Wichtige Unterstützung der Arbeit für schutzbedürftige Frauen und Kinder / Zusätzliche Mittel für Investitionen sollen zudem zeitnah fließen
Die Träger von Frauenhäusern in Sachsen-Anhalt können ab sofort Hauswirtschafterinnen einsetzen. Diese sollen die Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen entlasten. Die Deutschlandkoalition aus CDU, SPD und FDP hatte diesen Schritt im vergangenen Juni beschlossen.
„Ich freue mich, dass die Initiative, die wir als Freie Demokraten bereits in den Koalitionsvertrag eingebracht hatten, nun umgesetzt wird. Die Fachkräfte in den Frauenhäusern sind voll ausgelastet und waren bisher durch hauswirtschaftliche Arbeiten doppelt beansprucht. Um die pädagogische Arbeit bestmöglich zu gewährleisten und die Fachkräfte zu entlasten, können nun in allen Frauenhäusern Hauswirtschafterinnen nach einem einheitlichen Schlüssel eingesetzt werden, wobei das Land die Stellen vollständig finanziert”, sagte Konstantin Pott, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion: „Eine intensivere Unterstützung ist damit gewährleistet, damit die Opfer einen leichteren Weg zurück in den Alltag haben.“ Frauenhäuser mit vier Plätzen erhalten eine halbe Stelle, mit sechs Plätzen 0,75 und ab acht Plätzen eine Vollzeitstelle im hauswirtschaftlichen Bereich.
Weiter erklärte Pott: „Die 19 Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt sind Schutzorte für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, und das unabhängig von Nationalität, Alter oder sozialer Herkunft. Sie leisten Beratungsangebote und helfen ihnen, einen Weg zurück ins alltägliche Leben zu finden. Die meisten Einrichtungen sind zu annähernd 100 Prozent belegt. Die Zahl der Frauen und auch Kinder, die in den Frauenhäusern Schutz suchen, sind leider in den zurückliegenden Jahren weiter angestiegen.
Die Koalitionsfraktionen hatten auf Initiative der FDP außerdem zusätzliches Geld für dringend notwendige Investitionen in Sachsen-Anhalts Frauenhäusern bereitgestellt – insgesamt 900.000 Euro für dieses und die beiden kommenden Jahre. „Das Sozialministerium hat uns darüber informiert, dass voraussichtlich ab dem zweiten Quartal dieses Jahres Gelder von den Trägern abgerufen werden können. Damit können diese wichtigen Schutzorte für Frauen und ihre Kinder aufgewertet und Investitionen getätigt werden, die über die Gelder für die laufenden Kosten der Einrichtungen anders nicht gedeckt werden können“, so Konstantin Pott.