Innenpolitiker Guido Kosmehl begrüßt Urteil des Magdeburger Verwaltungsgericht: „Auch AfD-Landtagsfraktion vertritt rechtsextreme Tendenzen und trägt diese nach außen“
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat einen Eilantrag der AfD abgelehnt, mit dem sich der Landesverband der Partei gegen die Einstufung als Verdachtsfall wehren wollte (Aktenzeichen: 9 B 273/21 MD). „Das Gericht hat klar gemacht, dass es hinreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen innerhalb der AfD gegen den Wesenskern der bestehenden demokratischen Verhältnisse und die durch die Verfassung geschützte Menschenwürde sieht. Ziel ist es demnach, so das Gericht, diesen Institutionen und damit den demokratischen Verhältnissen ihre Daseinsberechtigung abzusprechen“, sagte Guido Kosmehl, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion am Freitag in Mageburg.
„Die Entscheidung der Kammer ist angesichts dessen mehr als nachvollziehbar und begrüßenswert. Der Verfassungsschutz muss extremistische Bestrebungen beobachten und dokumentieren. Die AfD liefert gerade hier in Sachsen-Anhalt immer wieder konkrete Hinweise darauf, dass sie rechtsextremistische Bestrebungen verfolgt und entsprechend ein Verdachtsfall ist. Insbesondere die Causa Tillschneider im Landtag von Sachsen-Anhalt zeigt, dass dieses Tendenzen auch in der Landtagsfraktion der AfD vertreten sind und nach außen getragen werden“, so Kosmehl weiter.
Diese Tendenzen müsse sich aber auch die gesamte AfD zurechnen lassen. Entsprechend begrüßte Kosmehl auch die in dieser Woche verkündete Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Dieses hatte die Einstufung der AfD-Gesamtpartei als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz für zulässig erklärt und damit eine Klage der Partei abgewiesen.