Landtagsfraktion will keine pauschalen Einschränkungen durch die Hotspot-Regel mittragen / Pott: „Aktuell droht keine Überlastung des Gesundheitssektors. Daher müssen pauschale Einschränkungen nach zwei Jahren Pandemie endlich ad acta gelegt werden“

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach alle Schutzmaßnahmen im öffentlichen Leben am 20. März auslaufen. Konstantin Pott, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Magdeburger Landtag, sagte dazu am Donnerstag: „Es ist richtig, dass wir nach knapp zwei Jahren Pandemie zur Normalität zurückkehren. Mit Omikron gibt es derzeit auch keine konkrete Gefahr für eine Überlastung des Gesundheitssystems. Daher müssen pauschale Einschränkungen nach zwei Jahren Pandemie endlich ad acta gelegt werden.“

Die Freien Demokraten begrüßen gleichwohl mögliche Ausnahmen für klar benannte Bereiche wie Krankenhäuser oder Pflegeheime, um besonders gefährdete Gruppen zu schützen, betonte Pott. 

Gleichzeitig hob Pott  hervor: „Für die Bereiche Gastronomie, Handel, Kunst und Kultur wird es zukünftig keine Masken- oder G-Regelungen geben. Aus unserer Sicht waren diese besonders wirtschaftlich schwer getroffenen Bereiche nie Infektionsherde und haben auch bisher mit ihren Hygienekonzepten überzeugt. Deshalb ist das ein wichtiger und richtiger Schritt.“

Vorgesehen ist eine sogenannte Hotspot-Regel. Hier kann der Landtag für ein bestimmtes Gebiet gesonderte Regeln ermöglichen, wenn eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem vorliegt. Gesundheitspolitiker Pott dazu: „Wir werden für die Hotspot-Regel sehr hohe Hürden im Landtag setzen. Pauschale Beschränkungen werden wir in der jetzigen Situation nicht mittragen. Die Hotspot-Regel darf nur ergriffen werden, wenn es eine akute Bedrohung für das lokale Gesundheitssystem gibt. Das ist aufgrund der aktuellen Lage nicht gegeben.“