In der Debatte um Überkreuz-Anstellungen bei Abgeordneten in der Vetternwirtschaftsaffäre bei der AfD spricht sich die FDP-Landtagsfraktion für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes in Sachsen-Anhalt aus. „Wir wollen das Abgeordnetengesetz nach dem Vorbild der Regelungen des Bayerischen Landtages anpassen, um in dieser Frage klare Regelungen zu haben. Das heißt: Keine Anstellungen von Partnern und Verwandten bei Landtagsabgeordneten, egal welcher Fraktion“, sagt Guido Kosmehl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Liberalen im Landtag. 

„Unabhängig von der Frage, ob Partner und Verwandte von Abgeordnetenkollegen entsprechend geeignet und qualifiziert sein müssen, sehen wir die Gefahr von Abhängigkeiten zwischen den Abgeordneten innerhalb der Fraktion, die die Ausübung des freien Mandates einschränken“, so Kosmehl.

Die FDP-Landtagsfraktion schließt schon Anstellungen von Partnern und Verwandten von Abgeordnetenkollegen in ihrer Fraktion bereits bisher grundsätzlich aus. Kosmehl: „Wir lehnen Überkreuz-Beschäftigungen auch im Bezug Landtag zu Bundestag ab. Hier haben wir als Landtag aber keine Möglichkeit, gesetzgeberisch zu handeln.“