Liberale im Landtag zu geplanter Schulgesetzänderung mit neuen Mindestschülerzahlen

Der Entwurf für eine Schulgesetzänderung in Sachsen-Anhalt mit Festlegung neuer Mindestschülerzahlen für kleinere Standorte sorgt in Sachsen-Anhalt für Diskussionen, besonders im ländlichen Raum. Unabhängig von der Schulform, soll eine Mindestklassenstärke von 25 Schülern festgeschrieben werden, außerhalb der Mittel- und Oberzentren soll die Mindestschülerzahl bei 20 liegen.

Jörg Bernstein, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion stellt klar: „Es handelt sich bisher um einen Gesetzentwurf des Bildungsministeriums. Es gilt zunächst abzuwarten, wie die Kritik an der Festlegung von Mindestschülerzahlen seitens der Landesregierung bewertet und berücksichtigt wird. Anschließend wird der Entwurf im Parlament beraten.“

Grundsätzliche Position der FDP-Landtagsfraktion ist es nach den Worten Bernsteins, „sich für den Erhalt kleiner Grundschulstandorte einzusetzen, um insbesondere im ländlichen Raum die Attraktivität für junge Familien zu sichern und zu entwickeln. Zugleich wollen wir unseren Kindern keine unzumutbaren Schulwege aufbürden.“

Zu einem befürchteten Schulsterben auf dem Land betont Bernstein: „Fakt ist, dass der bisherige Gesetzentwurf bereits zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, um von den genannten Mindestschülerzahlen abzuweichen“. Dazu zählten zum Beispiel landesplanerische Gründe, bauliche Gegebenheiten, die die Klassengröße einschränken, unzumutbare Schulwegbedingungen oder Schulwegentfernungen. 

Bernstein dazu: „Diese Regelung sollte auch den Erhalt kleiner Schulstandorte ermöglichen. Auch sollen für alle Schulformen Standortfusionen und Kooperationen ermöglicht werden, wie es sie heute bereits in Form von Grundschulverbünden gibt.“