Schulen in freier Trägerschaft erhalten 4,74 Millionen Euro ab dem kommenden Schuljahr / «Dennoch müssen wir das neue Finanzhilfeberechnungsmodell zügig auf den Weg zu bringen.»
Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Jörg Bernstein, begrüßt die Änderung des Schulgesetzes: «Angesichts der angespannten finanziellen Situation der freien Schulen freue ich mich, dass wir als Koalition hier eine Übergangslösung gefunden haben, die wir jetzt im Bildungsgesetz verankert haben. Dennoch müssen wir das neue Finanzhilfeberechnungsmodell zügig auf den Weg zu bringen, welches die tatsächlichen Schülerkosten umfassend und transparent erfasst.».
Auf Initiative der FDP-Fraktion einigten sich die Koalitionsfraktionen in den Haushaltsverhandlungen darauf, die freien Schulen im Land in diesem Jahr mit rund 4,74 Millionen Euro zusätzlich zu unterstützen. Die Mittel können dann ab dem kommenden Schuljahr abgerufen werden. «Für uns als Freie Demokraten ist eine vielfältige, hervorragend ausgestattete Bildungslandschaft ein großes Anliegen – uns war es wichtig, dass die Ungleichgewichte zu den staatlichen Schulen ausgeglichen werden.», so Bernstein.
Weiterhin begrüßen die Freien Demokraten auch die beschlossene verlängerte Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in den sozialpädagogischen Berufen.
Hintergrund:
In der 12. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt stimmte das Parlament für eine Änderung des Schulgesetzes von Sachsen-Anhalt. Das geänderte Schulgesetz sieht jetzt die Hebung des Schülerkostensatzes um 6,35 % bis zum Inkrafttreten des neuen Finanzierungsmodells – spätestens aber bis zum 31.12.2023 – vor.