Die FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt bekennt sich klar zur Stärkung der Förderschulen des Landes im Rahmen eines inklusiven Bildungssystems, in dem jedes Kind die bestmögliche Unterstützung erhält. Wir sind überzeugt davon, dass sowohl inklusive Bildung an Regelschulen als auch die gezielte Förderung von Kindern mit individuellen, besonderen Förderbedarfen miteinander vereinbar sind. Es ist unser Ziel, die Vielfalt der Schülerschaft zu würdigen und jedem Kind die Chance auf eine optimale Bildung zu ermöglichen.

Stärkung des Elternwillens und des Elternwahlrechts

Wir unterstützen ausdrücklich das Wahlrecht der Eltern von Kindern mit individuellen Förderbedarfen. Bisherige Hürden und bürokratische Klageverfahren für einen Förderschulplatz müssen beseitigt werden, damit Eltern mit dem Schulbeginn frei und selbstbestimmt die für ihr Kind passende Schulform wählen können.

Notwendigkeit der Differenzierung und Stärkung der Förderschulen

Mit der Zunahme der Heterogenität im Klassenzimmer steigen auch die Anforderungsprofile an die Lehrerschaft sowie an die ausdifferenzierten Beschulungsformen von Schülerinnen und Schülern. Die Möglichkeiten inklusiver Bildung an Regelschulen müssen deshalb aufgrund der enormen Herausforderungen und unterschiedlichsten Bedarfe stets im Einzelfall differenziert betrachtet und im Sinne der bestmöglichen Beschulung des Kindes individuell geprüft werden. Wenngleich in zahlreichen Fällen eine Beschulung an Regelschulen erfolgreich umgesetzt wird, so gibt es eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern, deren individuelle Förderbedarf an Regelschulen nur unzureichend adressiert werden können. 

Dies bestätigt auch eine Lehrkräftebefragung im Rahmen des Deutschen Schulbarometers 2024 (S. 9), nach der auf die Unterrichtspraxis bezogen „eine Mehrheit der Lehrkräfte (77 %) [glaubt], dass Schüler:innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen in einer inklusiven Beschulung nicht die spezielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen.“ In diesen Fällen bieten Förderschulen aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, gezielt auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen einzugehen, um eine maßgeschneiderte Förderung zu gewährleisten.

Inklusive Bildung und Erwerb von Abschlüssen an Förderschulen

Die Beschulung an Förderschulen schließt aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt keinesfalls eine inklusive Bildung aus. Vielmehr kann sie als integraler Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems im Sinne des Artikel 24 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet werden. Inklusion bedeutet, dass jedes Kind die Möglichkeit hat, die für seine individuellen Bedürfnisse am besten geeignete Bildungseinrichtung zu besuchen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Möglichkeit des Erwerbs des Hauptschulabschlusses an Förderschulen. Dies ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt L eine gezielte und intensive Vorbereitung in ihrem gewohnten Lernumfeld und legt einen wichtigen Grundstein für sich anschließende Bildungsperspektiven.

Die FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt bekräftigt ihr klares Bekenntnis zu den Förderschulen als unverzichtbaren Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems. Nur durch die Stärkung des Elternwillens, die differenzierte Betrachtung der individuellen Förderbedarfe sowie die Flexibilität in der Schulwahl und Beschulung können wir ermöglichen, dass jedem Kind die Rahmenbedingungen geboten werden, die seinen individuellen Bedarfen entsprechen, um bestmöglich auf die Herausforderungen des Lebens vorbereitet zu sein.

(Symbolbild: Louis-Photo – stock.adobe.com)