Arbeit muss sich lohnen. Das war und ist ein zentrales Ziel unserer Sozial- und Wirtschaftspolitik. Im Moment ist das jedoch kaum noch der Fall. Ein alleinstehender Mensch, der 38,5 Stunden pro Woche arbeitet, hat am Ende netto nur 3,62 Euro pro Stunde mehr als jemand, der Bürgergeld bekommt und nicht arbeitet. Dafür steht der Arbeitnehmer früh auf, fährt zur Arbeit, trägt alle Lebenshaltungskosten selbst und übernimmt persönliche Risiken.
Das ist ungerecht und schadet dem Vertrauen in den Sozialstaat. Wer arbeitet, darf am Ende nicht schlechter dastehen als jemand, der nicht arbeitet. Eine starke Senkung der Regelsätze ist wegen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nur eingeschränkt möglich. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Mittel konsequent zu nutzen. Dazu gehören wirksame Sanktionen bei Pflichtverletzungen und die verpflichtende Heranziehung von Langzeitarbeitslosen zu Arbeitsgelegenheiten. Ausgenommen sind hierbei jene Personen, die aufgrund von Krankheit nicht mehr in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Pflichtverletzungen sind unsolidarisch – Sanktionen müssen wirken
Die Sanktionen bei Pflichtverletzungen nach § 31a SGB II sollen verschärft werden. Wer Bürgergeld erhält, muss seine Pflichten erfüllen. Dazu gehört, Termine einzuhalten und mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Wer das nicht tut, muss mit Folgen rechnen. Wer sich nicht solidarisch verhält, kann nicht erwarten, die volle Solidarität der Gesellschaft zu bekommen. Deshalb fordern wir deutlich strengere und länger anhaltende Kürzungen des Regelbedarfs beim Bürgergeld. Wir wollen Kürzungen schon bei der ersten Pflichtverletzung möglich machen. Der Regelbedarf soll dann um mindestens 30 Prozent gemindert werden – bis hin zum vollständigen Entzug des Regelbedarfs bei weiteren Pflichtverletzungen.
Um Extremverweigerer tatsächlich Leistungen entziehen zu können, wollen wir §31a, Abs. 7 als Vermutungsregelung neu zu fassen. Wer als erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine zumutbare Arbeit ohne sachlichen Grund ablehnt, ist nicht bedürftig. Er kann deshalb nicht auf die Hilfe der Solidargemeinschaft hoffen. Diese Möglichkeit besteht nach einem von der Intiative Neue Soziale Marktwirtschaft in Auftrag gegebenem Gutachten .
Langzeitarbeitslose zur Arbeit verpflichten
Schon heute gibt es die Möglichkeit, erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Arbeitsgelegenheiten einzubinden. Diese Arbeiten müssen zusätzlich sein, den Wettbewerb nicht verzerren und im öffentlichen Interesse liegen. Solange Arbeitsgelegenheiten diese Krieterien erfüllen, können sie alles umfassen: Von Hausmeistertätigkeiten über Arbeit in der Gastronomie bis hin zur Arbeit in der Tafel.
Wer als Langzeitarbeitsloser die Unterstützung der Solidargemeinschaft erhält, muss sich auch solidarisch verhalten. Deshalb soll das Arbeitsministerium gemeinsam mit den Jobcentern und den Trägern der Jugendhilfe ein landesweites Programm umsetzen. Dieses Programm soll vor allem junge Arbeitslose und Langzeitarbeitslose in Arbeitsgelegenheiten bringen.
Wer sich weigert, an solchen Maßnahmen teilzunehmen, muss mit Kürzungen der Leistungen rechnen. Außerdem müssen – in enger Abstimmung mit den Trägern und Einrichtungen, die diese Maßnahmen durchführen – verbindliche Sanktionsmöglichkeiten eingeführt werden. Damit das Programm wirksam ist, muss es fest in die bestehenden Strukturen eingebunden werden. Wichtig ist deshalb, dass schnell Anschlussmaßnahmen folgen, um den Übergang in reguläre Arbeit zu ermöglichen.
