Die Justiz in Sachsen-Anhalt strebt nach kontinuierlicher Weiterentwicklung und sollte den Referendaren und Referendarinnen während ihrer Referendarstätigkeit wertvolle Einblicke in die Arbeitsweise der Rechtsprechung und in die berufliche Tätigkeit als Richter und Richterin ermöglichen.

Wir Freien Demokraten wollen daher Referendare/Referendarinnen in Sachsen-Anhalt die Chance geben, bereits während ihrer Referendarstätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen breiten Einblick in die Arbeitsweise der Rechtsprechung und in die berufliche Tätigkeit als Richter/Richterin zu erhalten.

Rechtsreferendare/Referendarinnen möchten wir die Möglichkeit auf eine abwechslungsreiche Nebentätigkeit nach dem Abschluss der 1. Ausbildungsstation befristet auf maximal ein Jahr eröffnen, wenn sie gute Kenntnisse im Zivil-, Straf- und Prozessrecht und mind. die Note „vollbefriedigend“ in der ersten juristischen Prüfung nachweisen können.

Als wissenschaftliche Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterin unterstützen sie bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 bis 10 Stunden und einer Vergütung nach TV-L in der Entgeltgruppe 13 die Richter/Richterinnen am Amtsgericht oder die Spruchkörper am Landgericht bzw. am Oberlandesgericht bei ihrer täglichen Arbeit und erhalten damit die Möglichkeit, das Zustandekommen von gerichtlichen Entscheidungen zu begleiten.

Als Tätigkeitsgebiete kommen die Teilnahme an Sitzungen und Beratung sowie – abhängig von dem jeweiligen Verfahren und unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes und der Interessen der Referendare – das Anfertigen von Aktenauszügen, Entscheidungsentwürfen oder juristische Recherchen und Erstellung von Gutachten zu rechtlichen Fragestellungen in Betracht.

Wir sehen die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen an den ordentlichen Gerichten als Chance für die Zukunft unserer Justiz. Referendare/Referendarinnen stellen einen Gewinn und eine Bereicherung für die Gerichte dar, die Tätigkeit dient der Förderung des juristischen Denkens und bietet daher eine ideale Examensvorbereitung. Darüber hinaus, erhalten Sie einen spannenden Einblick in die richterliche Tätigkeit, welcher das Interesse am Richterberuf wecken kann, und die Tätigkeit fördert den Kontakt zu besonders guten Referendaren/Referendarinnen und stellt somit ein optimales Instrument zur Nachwuchsgewinnung dar.

Die Ziele, Vorteile und Rahmenbedingungen für dieses Vorhaben werden nachfolgend gegliedert aufgeführt:

Zielsetzung:
Das Hauptziel dieses Programms ist es, Referendaren und Referendarinnen die Chance zu geben, einen breiten Einblick in die praktische Richtertätigkeit zu erhalten. Durch die Mitarbeit als wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an den ordentlichen Gerichten sollen Referendare und Referendarinnen das Zustandekommen von gerichtlichen Entscheidungen begleiten und sich aktiv in den Arbeitsprozess einbringen können. Zugleich dient die Tätigkeit der Förderung des juristischen Denkens und stellt eine ideale Examensvorbereitung dar.

Förderkriterien und Rahmenbedingungen: 

    • Voraussetzungen: Um als wissenschaftlich Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterin an den ordentlichen Gerichten tätig werden zu können, müssen die Referendare/ Referendarinnen gute Kenntnisse im Zivil-, Straf- und Prozessrecht nachweisen können. Die erfolgreiche Absolvierung der 1. juristischen Prüfung mit der Note „vollbefriedigend“ ist ebenfalls eine Grundvoraussetzung für die Bewerbung um diese Stelle.
    • Befristung und Arbeitszeit: Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterin wird nach dem Abschluss der 1. Ausbildungsstation befristet auf maximal ein Jahr angeboten. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 8 bis 10 Stunden, um eine optimale Vereinbarkeit mit dem Referendariat zu gewährleisten.
    • Vergütung: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen werden nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 13 vergütet, um eine angemessene Entlohnung sicherzustellen.

    Tätigkeitsgebiete: 
    Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterin umfasst eine Vielzahl von Aufgabenbereichen, die dazu beitragen, das Verständnis für die richterliche Tätigkeit zu vertiefen. Die Teilnahme an Sitzungen und Beratungen ist ebenso Teil der Tätigkeit wie das Anfertigen von Aktenauszügen, Entscheidungsentwürfen oder juristische Recherchen und die Erstellung von Gutachten zu rechtlichen Fragestellungen. Die konkreten Tätigkeiten werden dabei auf den Ausbildungsstand und die Interessen der Referendare/Referendarinnen abgestimmt.

    Bedeutung für die Justiz und die Referendare/Referendarinnen:

    • Bereicherung für die Gerichte: Die Mitarbeit der Referendare/Referendarinnen als wissenschaftliche Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen an den ordentlichen Gerichten kann zu einer vertieften und beschleunigten Bearbeitung von Umfangsverfahren führen und somit einen Gewinn und eine Bereicherung für die Gerichte darstellen.
    • Gewinn für die Referendare/-innen: Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterin bietet den Referendaren und Referendarinnen einen spannenden Einblick in die richterliche Tätigkeit, weckt ihr Interesse am Richterberuf und ermöglicht den Kontakt zu besonders talentierten Referendaren und Referendarinnen. Dies stellt ein optimales Instrument zur Nachwuchsgewinnung dar und kann langfristig die Qualität der Justiz in Sachsen-Anhalt stärken.

    Die Einführung eines Programms zur Förderung von Referendaren und Referendarinnen als wissenschaftliche Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt birgt zahlreiche Vorteile für die Justiz und die angehenden Juristen/Juristinnen. Durch diese Initiative wird die Ausbildung der Referendare/Referendarinnen gezielt unterstützt, ihr Interesse am Richterberuf geweckt und die Justiz von Sachsen-Anhalt langfristig gestärkt. Es wird erwartet, dass die Zusammenarbeit zwischen den Referendaren und Referendarinnen und den Gerichten zu einer fruchtbaren Partnerschaft führt, von der beide Seiten profitieren können.