Am 19. Juli 2023 gingen in ganz Deutschland Medizinstudierende auf die Straße, um für bessere Bedingungen im Praktischen Jahr (folgend durch PJ abgekürzt) zu demonstrieren. Als Freie Demokraten Sachsen-Anhalt unterstützen wir diese Forderungen und sehen Handlungsbedarf bei der Gestaltung des PJs.  

Das PJ ist das letzte Ausbildungsjahr im Medizinstudium. Es dient der Vertiefung und Anwendung des erlangten Wissens sowie der Aneignung praktischer Fähigkeiten am Patienten unter ärztlicher Anleitung und Aufsicht. Im PJ gibt es keine fest geregelte Vergütung oder Aufwandsentschädigung, im Regelfall bewegt sich diese in Sachsen-Anhalt allerdings unter dem BAföG-Höchstsatz bei einer 40-Stunden-Woche. Ebenfalls werden krankheitsbedingte Fehltage auf die maximalen Fehltage im PJ von 30 angerechnet. Krankentage werden folglich wie Urlaub behandelt. Neben diesen Voraussetzungen müssen sich Studierende während des PJs auf ihre letzte Staatsexamensprüfung vorbereiten, welche meist kurz nach dem Ende des PJs angesetzt wird.

Gerade als Land Sachsen-Anhalt können wir von besseren Bedingungen im PJ profitieren, da dies dazu beiträgt junges ärztliches Personal im Land zu halten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind wir auf solche Möglichkeiten angewiesen.

Deshalb sehen wir Handlungsbedarf bei folgenden Punkten:

1.Vergütung im PJ

Die Medizinstudierenden haben bereits zwei Staatsexamensprüfungen erfolgreich abgelegt und befinden sich in den letzten Zügen der Ausbildung. Eine Vergütung, wie es sie aktuell an den Uniklinika gibt, von ca. 500€ ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Als Träger der Uniklinika wollen wir dafür sorgen, dass an den beiden Krankenhäusern in Magdeburg und Halle mindestens der BAFöG-Höchstsatz gezahlt wird. Dies erhöht den Druck auch auf andere Krankenhäuser, hier eine faire Bezahlung anzusetzen. 

2. Zeitpunkt der M3 Prüfung

Die Prüfung zum dritten Staatsexamen liegt häufig sehr nahe hinter dem Ende des PJs. Dies ist eine zusätzliche Belastung für die Betroffenen. Deshalb wollen wir hierfür die Prüfungsordnung ändern und einen vertretbaren Zeitrahmen festlegen. Die Studierenden fordern hierfür selbst vier Wochen, was wir ebenfalls für angemessen halten.

3. Trennung von Krankheits- und Fehltagen

Im PJ gelten Urlaubs- und der Ausfall durch Krankheit als Fehltage. Dies ist aus unserer Sicht nicht haltbar, da dadurch Studierende und Patienten und Patientinnen gefährdet werden können. Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben können. Wir halten diesbezüglich eine Änderung der Approbationsordnung auf Bundesebene für angebracht. Dabei soll eine auskömmliche Zahl an Krankentagen berücksichtigt werden. Bei einer deutlichen Übersteigung dieser, halten wir es für notwendig, dass, nach der abgelegten Staatsexamensprüfung, ein Teil der Fehltage nachgearbeitet wird.