Ausufernde Bürokratie stoppen: Expertengremium unterstützt
Für uns Freie Demokraten steht der Abbau und die Vermeidung von Bürokratie im Fokus unserer politischen Agenda. Wir sind überzeugt, dass unnötige Bürokratie Ressourcen verschwendet, die an anderer Stelle dringend benötigt werden. Deshalb betrachten wir die Einführung eines Normenkontrollrates in Sachsen-Anhalt als einen bedeutsamen Schritt, um die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern und einen effizienten Bürokratieabbau zu fördern. Der Normenkontrollrat soll als unabhängiges Expertengremium von außerhalb der Verwaltung die Ministerien bei der Erarbeitung von Regelungsvorhaben unterstützen. Dadurch wird sichergestellt, dass Gesetze und Verordnungen in Sachsen-Anhalt praxisgerecht, verständlich und rechtssicher sind.
Uns ist wichtig, dass die Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen von Anfang an besser abgeschätzt und überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie praxistauglich und zielgerichtet sind. Um Regelungen zu schaffen, die akzeptiert werden und nicht als belastende bürokratische Hindernisse empfunden werden, ist es entscheidend, bereits in der Vorbereitungsphase engen Austausch mit den Betroffenen zu suchen und ihre praktische Umsetzbarkeit von der Basis aus zu evaluieren. Durch eine frühzeitige Abschätzung der Folgen einer Regelung können die Entwürfe so gestaltet werden, dass optimale Ergebnisse erzielt und nachteilige Effekte minimiert werden.
Das vorliegende Positionspapier befürwortet die Etablierung eines solchen Rates und zeigt im Folgenden die Vorteile eines Normenkontrollrates für Sachsen-Anhalt auf:
Bürokratieabbau durch Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungsabläufen:
Die Einführung eines Normenkontrollrates ermöglicht es, bürokratische Hürden und komplexe Verwaltungsabläufe zu identifizieren und zu beseitigen. Durch eine unabhängige Bewertung der Auswirkungen von Gesetzen kann der Rat aufzeigen, wie Verwaltungsprozesse beschleunigt und vereinfacht werden können. Dies steigert die Effizienz der Verwaltung, gibt Ressourcen frei, die für wichtigere Aufgaben eingesetzt werden können, und reduziert den bürokratischen Aufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.
Förderung der besseren Rechtsetzung:
Der Normenkontrollrat trägt dazu bei, die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern. Durch die Bewertung von Regelungsvorhaben hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit, Verständlichkeit und Rechtssicherheit werden fundierte Empfehlungen für eine bessere Rechtsetzung abgegeben. Dies führt zu Gesetzen und Verordnungen, die zielgerichteter und effektiver sind, was wiederum zu einer höheren Akzeptanz und Umsetzung führt.
Praxistauglichkeit und Betroffenenbeteiligung:
Eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen ist entscheidend, um praxistaugliche Regelungen zu entwickeln. Der Normenkontrollrat ermöglicht es, die praktische Umsetzung von Regelungsinhalten von der Basis aus zu überprüfen und die Perspektiven der Betroffenen einzubeziehen. Dadurch können mögliche negative Effekte minimiert und optimale Wirkungen erzielt werden.
Orientierung an erfolgreichen Vorbildern:
Die Einführung des Normenkontrollrates orientiert sich an erfolgreichen Vorbildern des Bundes und anderer Länder wie Sachsen. Diese positiven Erfahrungen zeigen, dass ein solches Gremium ein wirksames Instrument zur Verbesserung der Gesetzgebung und des Bürokratieabbaus ist.Zusammenfassend betrachten wir, die Freien Demokraten, den Normenkontrollrat als ein bedeutendes Instrument zur Verbesserung der Gesetzgebung und zur Reduzierung von Bürokratie in Sachsen-Anhalt. Das Gremium wird als unabhängiges Expertengremium die Ministerien bei der Erarbeitung von Regelungsvorhaben unterstützen und sicherstellen, dass Gesetze und Verordnungen praxisgerecht, verständlich und rechtssicher sind. Durch seine Arbeit leistet der Normenkontrollrat einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit und zum Bürokratieabbau, indem er Gesetzesvorhaben und Verordnungen effektiver, effizienter, transparenter und bürokratieärmer gestaltet. Die Etablierung des Normenkontrollrates sehen wir als einen großen Schritt, um die Qualität der Gesetzgebung in Sachsen-Anhalt zu verbessern.