Für uns Freie Demokraten ist die Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen ein hohes Gut, welches auch mit dem Tod nicht entfallen darf. Deshalb sind wir der Auffassung, dass jeder Mensch frei entscheiden sollte, was nach dem Tod mit den körperlichen Überresten passiert. Wir begrüßen daher ausdrücklich die längst überfällige Überarbeitung des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt!
Wir sehen hierbei umfassenden Reformbedarf. Innerhalb des Gesetzesentwurfes zum Bestattungsgesetz sind bereits verschiedene Punkte aufgenommen worden, welche wir begrüßen. Es ist Fakt, dass sich mit der Gesellschaft auch die Trauerkultur verändert hat. Uns Freien Demokraten gehen die geplanten Änderungen allerdings noch nicht weit genug.
Aufnahme neuer Bestattungsformen
Wichtig ist uns zum Beispiel auch die Aufnahme neuer Bestattungsformen. Wir halten grundlegende Verbote hier für den völlig falschen Weg. Unser Maßstab ist klar. Jedes Verbot einer Bestattungsform muss begründet werden, nicht deren Zulassung oder Ermöglichung. Uns ist allerdings klar, dass es hierbei unter Angehörigen zu Streitigkeiten kommen kann. Deshalb steht für uns der Wille des Verstorbenen im Fokus. Dieser muss zu Lebzeiten den Wunsch einer alternativen Bestattungsform gewählt und schriftlich festgehalten haben, damit diese auch vollzogen werden kann. Sollte dies nicht geschehen sein, sind weiterhin Feuer oder Erdbestattung anzuwenden. Damit können im Vorfeld mögliche Konflikte verhindert und vor allem der Wunsch des Menschen berücksichtigt werden.
Aufhebung des Friedhofszwanges
Wir Freien Demokraten stehen außerdem in Ausnahmefällen für die Aufhebung des Friedhofszwangs. Beispiele hierfür wäre das Aufbewahren der Urne in den eigenen vier Wänden oder aber die Nutzung der Asche des Verstorbenen zum Pressen eines Diamanten. Hier gilt es klare Regularien zu setzen. Die Möglichkeit einer Bestattung außerhalb von Friedhöfen und Friedwäldern lehnen wir ab (zum Beispiel die Bestattung im eigenen Garten). Im Fokus stehen dabei für uns mehrere Aspekte. Beispielsweise muss eine Umweltbelastung ausgeschlossen werden können. Ebenfalls muss auch hier der entsprechende Wunsch des Verstorbenen geäußert worden sein. Weiterhin müssen die Hinterbliebenen (Familienkreis I. Grades) zustimmen, gegebenenfalls keinen Zugang zu den sterblichen Überresten zu haben. Wichtig ist uns hier jedoch, dass ein Friedhofszwang nicht aus religiösen Gründen eingefordert wird.
Der Gesetzentwurf
Neben der allgemeinen Überarbeitung des Bestattungsgesetzes Sachsen-Anhalt begrüßen wir Freien Demokraten insbesondere die Regelungen zur Bestattung des noch nicht begonnenen Lebens – Sternenkinder, die interkulturelle Öffnung sowie die Möglichkeit der Tuchbestattungen. Die generelle Pflicht zur Bestattung der Sternenkinder durch die Krankenhäuser, abseits des Willens der Eltern, falls diese keine Bestattung wünschen, unterstützen wir ausdrücklich, denn auch das noch nicht geborene Leben sollte respektiert, mit Würde behandelt und dementsprechend auch bestattet werden. Auch die oben bereits erwähnte Aufnahme der Tuchbestattung für muslimische und jüdische Menschen erweitert das bisherige Bestattungsgesetz, denn eine interkulturelle Öffnung aufgrund des gesellschaftlichen Wandels ist längst überfällig. Ein weiterer zu begrüßender Punkt ist die Aufnahme einer verpflichtenden zweiten Leichenschau, denn damit wir das Risiko reduziert, dass eine unnatürliche Todesursache unbemerkt bleibt.
Deshalb fordern wir Freien Demokraten:
- Die Überarbeitung und Anpassung des Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt mit konkretem Fokus auf die Selbstbestimmung auch nach dem Tod;
- Die Aufnahme von alternativen Bestattungsformen. Als unbedenklich halten wir hierbei die alkalische Hydrolyse, die Diamantbestattung, die Reerdigung oder Friedwälder;
- Alkalische Hydrolyse: Bestattungsmethode, bei der der zu bestattende Leichnam durch die Einwirkung einer starken Lauge hydrolysiert wird.
- Diamantbestattung: Bestattungsmethode, bei der ein Teil der Asche des Leichnams zu einem Diamanten gepresst wird.
- Reerdigung: Form der Erdbestattung, bei der sich der tote Körper in einem sargähnlichen Behältnis innerhalb von 40 Tagen in Humus verwandelt.
- Friedwälder: Bestattung der Totenasche an gekennzeichneten Bestattungsbäumen, regulär keine Erkennbarkeit individueller Gräber (Kennzeichnung allerdings möglich).
- Im Falle fehlender Ausführungen des Verstorbenen grundlegend eine generelle Feuer- oder Erdbestattung;
- Die Aufhebung des generellen Friedhofszwang in Ausnahmefällen;
- Die Würdigung des ungeborenen Lebens und damit verbunden die rechtliche Klarstellung zu Sternenkindern