Pflege ist vielseitig und bedeutet nicht nur Versorgung, sondern hinter ihr stehen Menschen – engagierte Fachkräfte und Angehörige. Viel zu häufig ist Pflege eine Belastung für alle Betroffenen. Auch das gesamte System ist an der Belastungsgrenze. Daher wollen wir die Situation für Fachkräfte, Betroffene und Angehörige verbessern. 

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird in den nächsten Jahren immer weiter zunehmen und die bereits angespannte Situation wird sich weiter verschärfen, gerade in den nächsten zehn bis 20 Jahren. Eine steigende Lebenserwartung und die damit verbundene Überalterung der Gesellschaft wird das Pflegesystem – sowohl stationär als ambulant – zunehmend belasten, während bereits jetzt der Fach- und Arbeitskräftemangel in diesem Bereich deutlich spürbar ist. 

Die Pflege wird durch verschiedene Herausforderungen belastet, bspw. durch bürokratischen Aufwand, Auflagen und Verordnungen, dem demographischen Wandel und dem Ausbleiben nachrückender Pflegefachkräfte auch aufgrund der hohen Abbruchquoten in der Ausbildung. Angesichts bestehender und sich verschärfender Herausforderungen ist es essenziell, klare Lösungsvorschläge zu diesem Thema zu erarbeiten und zu diskutieren, wie den Auswirkungen der benannten Herausforderungen entgegengewirkt werden kann.

In Sachsen-Anhalt hat sich in den letzten Jahren ein System aus privaten, kommunalen und frei-gemeinnützigen Anbietern etabliert. Dadurch entsteht ein Wettbewerb um die beste Versorgung, welche dem Patienten und den Pflegekräften zugutekommt. Deshalb lehnen wir Grundlegen Forderungen nach einer Kommunalisierung der Pflege ab, da diese weder qualitativ eine Verbesserung der Pflege sicherstellen würde noch zu einer Effizienzsteigerung führen würde.

Einer der größten Einflussfaktoren ist die demographische Entwicklung. Der Anteil an älteren Menschen steigt immer weiter an, während nur wenige junge Menschen dafür nachrücken. Das führt zu einer weiteren Herausforderung: Dem Fachkräftemangel. Der Anteil der Pflegefachkräfte, welche in den nächsten Jahren in Rente gehen, wird von nur wenigen jungen Fachkräften abgefedert, welche sich für den Pflegeberuf entscheiden. Auch hinsichtlich der Krankheitsbilder ist die demographische Entwicklung herausfordernd, denn der Anteil an multimorbiden Patientinnen und Patienten steigt. Die Menschen werden älter und die Krankheitslast höher. Diesen Entwicklungen muss mit gezielten Maßnahmen entgegengewirkt werden, denn nur so kann die Pflege zukunftssicher gestaltet werden. Auch die Herausforderungen aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands durch die Vielzahl von Dokumentationspflichten, die Ausbildung zur Pflegefachkraft und Pflegehilfskraft sowie der Finanzierung vor dem Hintergrund des Anstiegs der Eigenanteile aber auch die generelle Finanzierung der Pflege gilt es anzupassen.

Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes

Ein zentraler Aspekt zur Gewinnung weiterer sowie zum Erhalt der bestehender Fachkräfte ist die Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs, um möglichst viele junge Menschen für das Berufsfeld zu interessieren, aber auch, um bereits bestehende Pflegefachkräfte im System zu halten. Neben einer angemessenen finanziellen Vergütung, welche inzwischen umgesetzt ist, sind vor allem bessere Arbeitsbedingungen entscheidend, denn der Pflegeberuf sieht sich auch hier mit Herausforderungen konfrontiert.

Wertschätzung äußert sich nicht nur in höheren Gehältern, sondern auch in flexibleren Arbeitszeiten, einer gesellschaftlichen Anerkennung und guten Karriereperspektiven. Mit Hilfe von Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte können letztere verbessert werden. Pflegekräfte müssen zudem mehr Entscheidungsfreiheit erhalten, um ihre Arbeit patientenzentrierter und selbstorganisierter ausüben zu können. Nicht wer darf etwas, sondern wer etwas kann muss auch dürfen! Weitere Möglichkeit zur Attraktivitätssteigerung des Berufes sind Hilfsmittel zur körperlichen Entlastung, da die Belastungen in diesem Beruf hoch ausfallen. Um Pflegekräfte langfristig im Beruf halten zu können, sind solche Möglichkeiten zu nutzen. Auch das Schichtsystem ist herausfordernd. Eine Abmilderung dessen kann mittels flexibler Arbeitszeitmodelle erreicht werden, wofür der Arbeitgeber zuständig ist. Die bereits gezahlten Schichtzuschläge, welche von den Einrichtungen selbständig gezahlt werden, tragen ebenso zur Attraktivitätssteigerung bei. Hier sind die rechtlichen Rahmenbedingungen regelmäßig auf eine entsprechende Flexibilität zu prüfen und mögliche Fehlanreize abzuschaffen. 

Um bereits frühzeitig den Pflegeberuf attraktiv zu gestalten, muss bereits ab möglichen Praktika gedacht werden. Freiwillige Praktika sind zwar bereits möglich, dabei trägt allerdings die Einrichtung bzw. der Pflegedienst alle Risiken etc. Deshalb ist eine rechtliche Absicherung und Versicherung durch ein Konzept wie den Praktika im Handwerksbereich denkbar. Mögliche Praktikumsvergütungen sollen allerdings von den Unternehmen selbstständig gezahlt werden.

Auch die Zeitarbeit in der Pflege muss berücksichtigt werden. Während für Pflegeunternehmen ein enger rechtlicher Rahmen gesetzt ist, genießen die Zeitarbeitsfirmen deutlich mehr Freiheiten. Es muss daher zukünftig gelten, dass, egal ob Zeitarbeitsfirma oder nicht, die gleichen Rahmenbedingungen gelten um auch einen fairen Wettbewerb um die Fachkräfte zu ermöglichen. Ein grundsätzliches Verbot von Zeitarbeit im Bereich der Pflege lehnen wir ab, auch da flexibel einsetzbare Fachkräfte regelmäßig gebraucht werden.

Bürokratieabbau

Gleichzeitig muss der hohe bürokratische Aufwand in der Pflege dringend reduziert werden. Dokumentationspflichten nehmen zu viel Zeit in Anspruch und hindern Pflegekräfte daran, sich auf die eigentliche Arbeit an den Patientinnen und Patienten zu konzentrieren. Anstatt bürokratische Entlastungen werden stets neue Dokumentationspflichten oder zusätzliche Auflagen veranlasst. Daher müssen Verschlankungen des bürokratischen Aufwandes umgesetzt werden. Eine Möglichkeit wäre nur dann verpflichtend dokumentieren zu müssen, wenn von der vereinbarten pflegerischen Leistung abgewichen wird.

Ein weiterer Ansatz zur Reduktion des bürokratischen Aufwandes kann mit Hilfe von Abschaffungen von doppelten Dokumentationspflichten liegen. Hierbei müssen die entsprechenden Prüfinstitutionen enger kooperieren. Mittelfristig erachten wir es als sinnvoll, wenn eine Einrichtung lediglich ein mal von einer Institution geprüft wird. Dies würde sowohl eine Entlastung für die Einrichtungen, als auch eine Entlastung für alle weiteren Akteure bedeuten. 

Durch die in den letzten Jahren massiv gestiegenen Eigenanteile für professionelle Pflege, ist auch der Anteil an Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger gestiegen. Die einzelnen Einrichtungen gehen, während der Bearbeitungszeit der Anträge zu Sozialhilfe, in Vorleistung. Diese können ein Jahr oder länger andauern. Hier muss deshalb eine schnellere Klarheit für die Leistungserbringer her. Eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer auf maximal vier Wochen oder aber eine automatische Zahlung der Sozialhilfe nach vier Wochen bei anlaufender Antragsbearbeitung kann hier die Lösung sein.

Generalistische Pflegeausbildung und Pflegehilfeausbildung

Die Ausbildung muss ebenfalls berücksichtigt werden – sowohl die Ausbildung zur Pflegefachkraft, welche durch die generalistische Pflegeausbildung bundeseinheitlich geregelt ist, als auch die Ausbildung zur Pflegehilfe, welche nun ebenfalls durch den Bund rechtlich geregelt werden soll. Im Bereich der genrealistischen Pflegeausbildung, welche seit 2020 eingeführt ist, dass diese hohe Abbruchquoten aufweist, weshalb über eine differenziertere Struktur und eine Verbesserung der Durchlässigkeiten im System diskutiert werden muss. Eine mögliche Lösung wäre eine „Y-Struktur“, bei der in einer Anfangsphase sowohl angehende Pflegefachkräfte als auch Pflegeassistenten gemeinsam lernen und nach einem Zeitraum (z.B. einem halben Jahr) eine Ausdifferenzierung in die Ausbildungen stattfindet. Möglichkeiten hierfür wären Eignungsprüfungen oder Bewertungen/Empfehlungen der Pflegeschulen. Im Allgemeinen ist es positiv zu bewerten, dass die beiden Ausbildungen generalistisch und bundeseinheitlich geregelt werden bzw. werden sollen, da somit einheitliche Standards geschaffen werden. Für die angestrebte generalistischen Pflegeassistenzausbildung, welche die Pflegehilfeausbildung ersetzen soll, halten wir eine Ausbildungsdauer von 12 Monaten (statt der angestrebten 18 Monate) für ausreichend. 

Anerkennung ausländische Abschlüsse im Bereich der Pflege

Gerade im Bereich der Pflege ist aufgrund des Fachkräftemangels eine Anwerbung von ausländischen Fachkräften von enormer Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass ausländische Fachkräfte schnellstmöglich in das System integriert werden. Bereits jetzt nehmen ausländische Pflegekräfte eine tragende Rolle im System ein. Die aktuellen Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind jedoch oft langwierig und verbunden mit einem hohen bürokratischen Aufwand. Daher müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Prozesse zu beschleunigen. Mit der Option, direkt eine Kenntnisprüfung abzulegen und nicht zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung zu durchlaufen, ist hier bereits ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Kompetenzvermutung, also eine vorübergehende Arbeitserlaubnis, wenn dies vom Arbeitgeber gewünscht ist und wenn die notwendigen Anträge und Formulare vollständig eingereicht sind. Dadurch können die Pflegekräfte bereits tätig werden, während ihre Prüfungen zur finalen Abschlussanerkennung noch ausstehen. Ein enger Kontakt zwischen den prüfenden Behörden und den Arbeitgebern während der Anerkennung und einem Bestehen der vorläufigen Arbeitserlaubnis ist einzuhalten. Weiterhin soll aus unserer Sicht die Kenntnisprüfung direkt in den Einrichtungen ermöglicht werden, um auch hier Hürden abzubauen. 

Auch die Kooperation mit ausländischen Pflegeschulen, an welchen nach deutschem Curriculum unterrichtet wird, und eine damit verbundenen Gewinnung von Fachkräften gilt es zu ermöglichen. Da trotz bereits bestehender Kooperationen der Zeitraum bis zur Kenntnisprüfung auch hier sehr lang ausfällt, sollte eingeführt werden, das wenn eine Kooperation mit einer Schule besteht, welche nach deutschem Curriculum unterrichtet, die betroffenen Pflegekräfte keine zusätzliche Prüfung ablegen müssen. Stattdessen erhalten sie eine direkte Anerkennung des Abschlusses.

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG

Neben den bereits genannten Faktoren steht auch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) in der Diskussion. Es regelt unter anderem die Personalbemessung sowie die Vergütung der Pflegekräfte in den Pflegeeinrichtungen und den ambulanten Pflegediensten. Auch die zu leistenden Eigenanteile der Pflegebedürftigen sind in Teilen innerhalb des GVWGs geregelt. Das Bundesgesetz trat im Sommer 2021 in Kraft, die zentralsten Aspekte traten im September 2022 in Form der Bezahlung nach Tariflohn, sowie im Sommer 2023 durch die neue Personalbemessung in Kraft. Dies stellt für viele Pflegeeinrichtungen eine Herausforderung dar. Unter anderem wurden Finanzierungsfragen nicht Vorfeld geregelt und Einrichtungen mit enormen zusätzlichen bürokratischen Belastungen alleine gelassen. Generell soll das GVWG in seiner jetzigen Form nicht weiter bestehen, da die gewünschten Verbesserungen nur zum Teil eingetreten sind aber die Landschaft der Pflegeunternehmen ausgedünnt hat. Deshalb setzt sich die FDP-Landtagsfraktion dafür ein, dass GVWG in dieser Form abzuschaffen. 

Durch das GVWG sollten ebenfalls die steigenden Eigenanteile reduziert werden, da viele Pflegebedürftige sich diese Kosten nicht mehr leisten können. Eine Überlegung, welche im Gesetz umgesetzt ist, ist dass bei Anstieg der Verweildauer in den jeweiligen Pflegeeinrichtungen die Kostensätze sinken. Jedoch zeigt dies nur eine kleine Wirkung, da eine spürbare Kostenreduzierung erst nach einem Jahr in einer Pflegeeinrichtung greift, ein signifikanter Teil der Pflegebedürftigen jedoch diese Aufenthaltsdauer nicht überschreitet oder auch bereits im Vorfeld auf Sozialhilfe angewiesen ist. 

Aufgrund des GVWGs kam und kommt es vermehrt zu scheiternden Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern. Ist dies der Fall, wird die Schiedsstelle kontaktiert. Hier hat sich inzwischen eine Vielzahl an Verfahren angesammelt, wodurch sich der Bearbeitungszeitraum verlängert. Hier braucht es Veränderungen. Wie wollen die entsprechende Verordnung anpassen, damit eine maximale Bearbeitungsdauer von 3 Monaten sichergestellt wird. Nachforderungen von Unterlagen sollen ebenfalls reglementiert werden, damit keine unnötigen Verzögerungen provoziert werden können. Des Weiteren ist eine rechtliche Änderung zu forcieren, wodurch nach Ablauf einer Frist von drei Monaten das Verfahren beim Sozialgericht eingereicht werden kann. 

Reform der Pflegeversicherung

Neben diesen strukturellen Fragen darf die Finanzierung der Pflege durch die soziale Pflegeversicherung nicht außer Acht gelassen werden. Sie muss reformiert werden, um langfristig finanzierbar zu bleiben, denn das bisher geltende Solidarprinzip funktioniert bereits jetzt nicht vollständig. Durch die gesellschaftlichen Entwicklungen werden immer weniger junge Beitragszahler für immer mehr pflegebedürftige Menschen aufkommen müssen, was sich in den steigenden Beitragssätzen bemerkbar macht. Zudem wird auch die Pflegeversicherung durch versicherungsfremde Leistungen belastet, was eine zweckentfremdete Nutzung der Beiträge darstellt und ebenfalls für eine finanzielle Belastung sorgt. Das erhaltene Pflegegeld sollte für die reine Bezahlung von pflegerischen und  haushälterischen Leistungen oder aber zu Alltagsbegleitung dienen. Die Festschreibung dessen ist notwendig, um versicherungsfremde Leistungen bestmöglich vermeiden zu können. Eine Reform dieser Versicherung sollte darauf abzielen, die finanzielle Nachhaltigkeit zu sichern und das kapitalgedeckte Element zu verstärken, um die Belastung für kommende Generationen zu minimieren. Denkbar ist hierfür ein Pflegevorsorgefonds, welcher von festgelegten Beitragssatzpunkten vom bestehenden Beitragssatz gespeist wird. Es gilt auch die private und betriebliche Pflegevorsorge mitzudenken, welche zur Absicherung der Pflegelücke steuer- und sozialabgabenfrei sein müssen. Ein tragfähiges Konzept der Pflegevorsorge, welches generationengerecht ist, muss sowohl die verpflichtende Pflegeversicherung als auch private und betriebliche Vorsorgemodelle miteinander vereinen.

Pflegende Angehörige als wichtige Stütze des Pflegesystems

Neben den ambulanten Pflegediensten und den Pflegeheimen gibt es einen weiteren Akteur für die pflegerische Versorgung – die pflegenden Angehörigen. Sie spielen eine zentrale Rolle im Pflegesystem und so auch in Sachsen-Anhalt. Pflegende Angehörige stellen eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung dar, denn ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen wird im eigenen Umfeld durch nahestehende Personen betreut und gepflegt. Bundesweit beträgt der Anteil dessen schätzungsweise 60 Prozent. Diese Form der Pflege entlastet das System und die professionelle Pflege erheblich. Gleichzeitig ist damit jedoch auch eine Herausforderung verbunden. Neben Vollzeitberufen ist die Sicherstellung der Pflege eine enorme Herausforderung für die Betroffenen. In diesem Zusammenhang ist außerdem besonders wichtig, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege der Angehörigen mitgedacht wird. Nur so können sie nachhaltig unterstützt werden. Beispielsweise müssen entsprechende Unterstützungsangebote weitergeführt und entbürokratisiert werden. Ebenfalls fordern wir, dass digitale Informationsangebote weiter ausgebaut und nutzerfreundlicher gemacht werden. Ziel muss es sein, eine hohe Qualität im Sinne der Pflegebedürftigen sicherzustellen und ein langes selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen Wohnung sicherzustellen.

Deshalb fordern wir Freie Demokraten:

  1. Die gezielte Attraktivitätssteigerung im Pflegeberuf, um zum einen die bestehenden Pflegekräfte im System zu halten, und zum anderen neue Pflegekräfte zu akquirieren. Um dies zu erreichen, sollten folgende Schritte fokussiert werden:
    1. körperliche Entlastung durch Hilfsmittel, um bspw. die Patientinnen und Patienten zu verlegen
    1. umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten, um Karriereperspektiven zu eröffnen
    1. Möglichkeit der Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle und Schichtzuschlag per Stundenlohn sollen aufrechterhalten und verbessert werden
  2. Eine umfassende Entbürokratisierung durch:
    1. Abschaffen von bestehenden Doppelstrukturen, u.a. um Doppeldokumentationen zu vermeiden
    1. eine Dokumentationspflicht, wenn von der vereinbarten pflegerischen Leistung abgewichen wird
  3. Evaluation und Anpassung der Generalistischen Pflegeausbildung unter Einbezug der Pflegehilfeausbildung, um die Abbruchquote zu reduzieren und die Auszubildenden im System zu halten. Dies soll erreicht werden durch:
    1. differenzierte Strukturen und eine Verbesserung der Durchlässigkeit. Dies kann mit Hilfe einer „Y-Struktur“ in der Ausbildung erreicht werden
    1. die Möglichkeit einer Ausdifferenzierung, bspw. durch Eignungsprüfung oder Bewertungen und Empfehlung der jeweiligen Pflegeschulen
  4. Eine beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Pflegebereich mit Hilfe von:
    1. dem Ermöglichen einer vorläufigen Arbeitserlaubnis, wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht sind und der Arbeitgeber dies wünscht
    1. engem Kontakt zwischen den prüfenden Behörden und den Pflegeeinrichtungen/Pflegediensten, um den Prozess umfassend begleiten zu können
    1. der Möglichkeit die Kenntnisprüfung in der jeweiligen Einrichtung durchzuführen
    1. sowie Vorteile bei bestehenden Kooperationen zwischen ausländischen Pflegeschulen und Pflegeeinrichtungen/-schulen im Land zur beschleunigten Berufsanerkennung
  5. Die notwendige Anpassung oder Abschaffung des bestehenden GVWG
  6. Eine umfassende Reform der Pflegeversicherung: Es gilt versicherungsfremde Leistungen zu streichen, ein kapitalgedecktes Element in die Pflegeversicherung zu integrieren und Anreize für die private sowie die betriebliche Vorsorge zu schaffen
  7. Keine Kommunalisierung der Pflege
  8. eine Verbesserung der Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige.