Die FDP-Landtagsfraktion macht sich für eine modernes, liberales Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt stark und will alternative Bestattungsformen künftig erlauben. „Wir Freien Demokraten sind der Auffassung, dass jeder Mensch frei entscheiden sollte, was nach dem Tod mit seinen körperlichen Überresten passiert, und Fakt ist, dass sich auch die Trauerkultur mit der Gesellschaft verändert. Eine Überarbeitung des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt ist deshalb längt überfällig“, sagt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Konstantin Pott.
Die bisher im Gesetzentwurf der Landesregierung geplanten Änderungen gehen den Liberalen im Magdeburger Landtag noch nicht weit genug. „Wir halten grundlegende Verbote hier für den völlig falschen Weg. Unser Maßstab ist, dass jedes Verbot einer Bestattungsform begründet werden muss und nicht deren Zulassung“, so Pott. Dazu hatte die Fraktion auf ihrer jüngsten Klausur in Freyburg (Unstrut) ein eigenes Positionspapier beschlossen.
Zuletzt befasste sich im Landtag der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Mittwoch (13. September) in einer mehrstündigen Sitzung mit der geplanten Novelle für das Bestattungsgesetz. Im Rahmen einer Anhörung meldeten sich dazu zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter verschiendenster gesellschaftlicher Gruppen und Verbände zu Wort.
Pott dazu: „Die Anhörung hat gezeigt, wie vielschichtig das Thema ist und dass sich in den zurückliegenden Jahren eine Reihe von alternativen Bestattungsformen herausgebildet haben, die auch die Menschen in Sachsen-Anhalt gern in Anspruch nehmen möchten, seien es Friedwälder, die Aufbewahrung der Urne in den eigenen vier Wänden in Ausnahmefällen, die Diamantbestattung oder auch Reerdigung und alkalische Hydrolyse (Lavation). Auch die geplante interkulturelle Öffnung sowie die Änderung der Regelung zu Sternenkindern halten wir für eine sinnvolle Anpassung.“