FDP-Gesundheitspolitiker begrüßt Entwurf für Infektionsschutzgesetz: „Deutliche liberale Handschrift“
Die Freien Demokraten im Magdeburger Landtag sehen aktuell keine Notwendigkeit, in Sachsen-Anhalt eine Maskenpflicht in Innenräumen zu erlassen. „Die kritische Infrastruktur ist nicht gefährdet. Eine Maskenpflicht wäre deshalb unverhältnismäßig und auch nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt. Lockdowns, Schulschließungen sowie 2G- oder 3G-Regelungen sind künftig ohnehin ausgeschlossen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Konstantin Pott am Donnerstag in Magdeburg.
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes ab Oktober sollen im Wesentlichen die Länder über mögliche Corona-Maßnahmen entscheiden. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch die Grundlagen dafür verabschiedet. „Der Beschluss zeigt eine deutliche liberale Handschrift. Das Einzige, was der Bund verpflichtend in ganz Deutschland anordnet, sind Masken und Tests in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die Maskenpflicht in Fernverkehrszügen und Verkehrsflugzeugen. Die Auslastung der Krankenhäuser und auch das Infektionsgeschehen können je nach Region sehr unterschiedlich aussehen, deshalb ist es gut und richtig, dezentralisiert vorzugehen“, so Pott.
Der Gesundheitspolitiker der Liberalen lobte, dass Corona-Maßnahmen von den Parlamenten beschlossen werden müssen, so wie von der FDP stets gefordert: „Das Parlament hat das letzte Wort und nicht der Gesundheitsminister. Auch in Sachsen-Anhalt gilt: Wenn die Landesregierung eine Maßnahme beschließt, muss sie diese begründen. Sowohl das Parlament als auch die Bürger können dann nachvollziehen und bewerten, ob diese Entscheidung gerechtfertigt war.“