FDP-Abgeordnete: „Sorgen von Tierhaltern und Menschen im ländlichen Raum nicht kleinreden, sondern handeln“
Der Landtag hat eine Änderung des Landesjagdgesetzes in Sachsen-Anhalt beschlossen. Damit wird das Jagdrecht an aktuelle Entwicklungen angepasst und insbesondere der Umgang mit dem Wolf neu geregelt.
Kernpunkt der Novelle ist die Aufnahme des Wolfs und von Wolfshybriden in das Jagdrecht. Damit wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um künftig gezielter auf Konflikte zwischen Raubtieren, Nutztieren und Menschen reagieren zu können. Zudem enthält das Gesetz weitere Änderungen, etwa zur Regelung von Wildschäden.
Die FDP sieht in der Reform einen notwendigen Schritt: „Der Wolf ist längst zurück – deshalb ist es höchste Zeit, die richtigen Konsequenzen zu ziehen“, sagte Kathrin Tarricone, Sprecherin für Umwelt, Landwirtschaft und Jagd der FDP-Landtagsfraktion. Aus Sicht der Liberalen geht es dabei vor allem um mehr Handlungssicherheit im ländlichen Raum. „Für die Bejagung des Wolfs haben wir Freien Demokraten leidenschaftlich gekämpft – und wir hätten sie uns deutlich früher gewünscht“, so Tarricone.
Ziel sei es, das Zusammenleben von Mensch, Nutztier und Wildtier besser zu ordnen. „Das Nebeneinander von Raubtier, Mensch und Nutztieren braucht Akzeptanz. Die entsteht nicht, indem man Sorgen und Schäden von Tierhaltern und Menschen im ländlichen Raum kleinredet, sondern nur, wenn der Staat zeigt, dass er handlungsfähig ist“, sagte die FDP-Abgeordnete.
