Faire Vergabe öffentlicher Aufträge
Wir wollen die öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen und beschleunigen. Das Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge Sachen-Anhalts ist vom 19. November 2012 und damit bereits in die Jahre gekommen. Wir wollten unser Land fit für die Zukunft machen.
Es sollte daher ein aktuelles moderneres Gesetz geschaffen werden, um im Vergabeverfahren digitaler zu werden, Bürokratie abzubauen, die Kommunen zu entlasten und gleichzeitig faire Löhne zu zahlen.
Schwellenwerte
Ein komplexes Vergabeverfahren ist erst ab einem bestimmten Schwellenwert nötig, das war vorher auch schon so. Wir haben uns allerdings die Schwellenwertregelung angeschaut, um ein zeitgemäßes Vergabegesetz zu schaffen. Die Schwellenwerte wurden von uns erhöht, um die Vergabe zu entbürokratisieren und zu entlasten:
✓ Bauaufträge auf 120 000€ (Alt 50 000€)
✓ Liefer- und Dienstleistungsaufträgen auf 40 000 € (Alt 25 000€)
Die Erhöhung der Schwellenwerte lässt auch die Anzahl der vereinfachten Verfahren steigen und entlastet damit gerade die Kommunen.
Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot unter Einhaltung von Umwelt und Sozialkriterien
Ein weiteres Ziel war jedoch auch, dass der Haushalt geschont werden sollte. Uns war deshalb wichtig, dass das wirtschaftlichste Angebot im Vergabeverfahren den Zuschlag erhält. Umwelt und soziale Kriterien sollten als definierte und vorgebende Standards dennoch Berücksichtigung finden. Umwelt und Sozialstandards sind uns wichtig. Das Gesetz sollte dies widerspiegeln. Ein Verbot von beispielsweise Kinder- oder Zwangsarbeit gehört in ein modernes Gesetz und wird von den ILO Arbeitsnormen nun abgebildet. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir ein modernes, zukunftsfähiges Gesetz.
Präqualifizierung
Uns war es zudem wichtig, bürokratische Prozesse zu beschleunigen und zu vereinfachen. Für Unternehmen gibt es die Möglichkeit der Präqualifizierung zum Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge. Eine Präqualifizierung macht es möglich, den Verwaltungsaufwand für den Nachweis von Qualifikationen zu reduzieren. Die Präqualifizierung entlastet somit die Unternehmen aber auch die öffentliche Hand. Wir haben mit dem neuen Gesetz die Länge der Gültigkeit einer solchen Präqualifizierung von ein auf drei Jahren angehoben. Dies wird den bürokratischen Aufwand weiter reduzieren.
Klein und mittelständische Unternehmen
Das Vergabeverfahren wurde zudem dahin gehend vereinfacht, dass Firmen Nachweise über die Qualifizierung erst nach erfolgreichem Zuschlag erbringen müssen. Dies soll gerade klein und mittelständische Unternehmen bürokratisch entlasten und eine Teilnahme an einem Vergabeverfahren attraktiver machen. Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen sollen zudem den Mittelstand fördern.
Digitale Einreichung
Die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an einem Vergabeverfahren soll zudem die Vergabeprozesse beschleunigen und vereinfachen.
Mindestlohn
Die Einführung eines Mindestlohns auf Höhe der untersten Entgeltgruppe des öffentlichen Dienstes stellt faire Bedingungen für Mitarbeiter von Firmen, die öffentliche Aufträge durchführen, sicher. Der Staat hat zudem dadurch keinen Anreiz, Leistungen, die er selbst erbringen kann, an andere Auftraggeber zu vergeben. Mit diesem Gesetz übernimmt das Land Sachsen-Anhalt Verantwortung und gleichzeitig eine Vorbildfunktion. Es ist ein sozialpolitisch ausgewogenes Vergabeverfahren mit genau den richtigen Anreizen, die unser Land jetzt braucht.