Kamen über Neuerungen im Waffenrecht ins Gespräch (v.l.): Andreas Ratzka, Vorsitzender Jägerschaft Lutherstadt Eisleben, FDP-Innenpolitiker Guido Kosmehl, Udo Herrmann, Vorsitzender Jägerschaft Hettstedt, jagdpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Kathrin Tarricone und Steffen Engelmann, Vorsitzender Jägerschaft Sangerhausen.

FDP-Abgeordnete diskutieren mit Jägern aus Mansfdeld-Südharz über Neuerungen im Waffenrecht

Über die Folgen der neuesten Änderungen im Waffenrecht haben Mitglieder von Jägerschaften aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz und weitere Interessierte am Dienstagabend mit Abgeordneten der FDP-Landtagfraktion im Strandhotel Aseleben diskutiert.

„Das Sicherheitspaket der Bundesregierung nach den Anschlägen von Mannheim und Solingen hat zu vielen Fragen und Verunsicherung bei Jägern, aber auch Sportschützen und Anglern geführt. Dabei ist für uns Freie Demokraten ganz klar: Legalwaffenbesitzer dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt und nicht unnötig mit zusätzlichen Vorschriften oder Einschränkungen gegängelt werden“, sagte Guido Kosmehl, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP im Magdeburger Landtag.

Die jagdpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion und Landtagsabgeordnete für Mansfeld-Südharz, Kathrin Tarricone, machte deutlich: „Die Liberalen haben sich, noch als Teil der Bundesregierung, für Legalwaffenbesitzer stark gemacht und pauschale Einschränkungen verhindert.“

Einer der strittigen Punkte ist das Messerverbot auf Volksfesten, Messen und anderen öffentlichen Veranstaltungen. Dieses gilt nun für jegliche Art von Messern. „Es fällt nun auch das Küchenmesser darunter“, so Kosmehl. Der Gesetzgeber habe jedoch auf Druck der Freien Demokraten einen umfangreichen Ausnahmekatalog im Waffengesetz verankert. 

So werde festgelegt, welche Personen trotz des generellen Messerverbots bei öffentlichen Veranstaltungen ein berechtigtes Interesse haben und daher ein Messer mit sich führen dürfen. „Hierunter fallen z.B. Handwerker, Schausteller, Gastronomen und weitere Personen. Wichtig ist, dass auch klar geregelt ist, dass Jäger, Angler und Schützen immer ein berechtigtes Interesse besitzen“, betonte Kosmehl.

Fragen gab es auch zur Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung im Waffenrecht. Kosmehl dazu: „Die Anschläge haben die Bevölkerung in ihrem Sicherheitsgefühl getroffen und verunsichert. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, wurden einzelne Punkte bei der Zuverlässigkeitsprüfung zum Waffenbesitz klarer gefasst oder aber zum Schutz von ordentlichen Jägern, Anglern und Schützen modifiziert.“ Kosmehl weiter: „Diese Prüfungen stärken das Vertrauen in das Waffengesetz und die Legalwaffenbesitzer.“

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Neuerungen im Waffenrecht.