Liberale unterstützen Gesetzentwurf und fordern bessere Therapie und Nachsorge
Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die geplante Reform des Maßregelvollzugs in Sachsen-Anhalt. Anlass ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung strafrechtsbezogener Unterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen und Entziehungsanstalten, der am Montag in den Landtag eingebracht und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde.
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Pott, bezeichnete die Initiative als notwendigen Schritt. Das bisherige Maßregelvollzugsgesetz stamme im Kern aus dem Jahr 2010 und müsse an neue rechtliche und fachliche Entwicklungen angepasst werden.
Pott verwies auf steigende Fallzahlen und eine angespannte Situation in vielen Einrichtungen. „Das Ziel darf nicht sein, allein auf mehr Plätze zu setzen“, sagte er im Landtag. Entscheidend seien vielmehr „qualitativ hochwertige Therapieangebote, die eine erfolgreiche Entlassung ermöglichen“.
Die FDP lege besonderen Wert auf verbindliche Qualitätsstandards. „Nur gute Therapie verkürzt die Verweildauer und erhöht die Chance auf ein straffreies Leben“, so Pott. Auch Nachsorge und Wiedereingliederung müssten stärker in den Blick genommen werden. „Wer den Maßregelvollzug verlässt, braucht Perspektiven – sonst drohen Rückfälle.“
Insgesamt sieht die FDP-Fraktion in dem Entwurf eine „moderne Grundlage“, um den Maßregelvollzug langfristig zu stärken. Positiv bewertet wird insbesondere, dass Qualität stärker in den Mittelpunkt rücke. Dies könne nach Ansicht der Liberalen auch dazu beitragen, Kosten zu senken und Abläufe effizienter zu gestalten.
Unser Positionspapier: https://fdp-fraktion-lsa.de/position/massregelvollzug-in-sachsen-anhalt/
