Pandemiefolgen bewältigen. Sachsen-Anhalt für die Zukunft rüsten.
Dafür steht die FDP-Landtagsfraktion
Wir stehen für eine solide Haushaltspolitik, die Schulden begrenzt und abbaut, Ausgaben neu gewichtet und einen klaren Fokus auf Zukunftsinvestitionen in Sachsen-Anhalt legt.
- Klarheit durch das Bundesverfassungsgericht nutzen, um den Landeshaushalt rechtssicher aufzustellen
- Maßnahmen aus dem Corona-Sondervermögen jedes Jahr prüfen und Ausgaben priorisieren
- Keine zusätzlichen Schulden für Sachsen-Anhalt und bestehende Schuldenlast reduzieren
Was ist das Corona-Sondervermögen?
Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und das Land in Zukunft resilienter zu machen, hat die Deutschlandkoalition im Landtag Ende 2021 das Corona-Sondervermögen aufgelegt. Das Geld ist für viele unzweifelhaft wichtige Investitionen gedacht, die in der Vergangenheit verschlafen wurden. Die insgesamt 60 konkret benannten Projekte dienen dazu, unser Land widerstandsfähiger zu machen. Wir beseitigen Schwachpunkte, die in der Pandemie schonungslos offengelegt wurden. Beispielsweise verbessern wir jetzt die digitale Infrastruktur. Dabei können Notlagen wie die Corona-Pandemie auch eine außerplanmäßige Kreditaufnahme erforderlich machen. Das Bundesverfassungsgericht hat das in seinem Haushaltsurteil ausdrücklich anerkannt. Das Geld aus dem Sondervermögen – insgesamt waren 1,997 Milliarden Euro vorgesehen – sollte bis 2027 bereitstehen.
Welche Folgen hat das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im Bund für Sachsen-Anhalt?
Ein Großteil der Maßnahmen unseres Sondervermögens ist aus praktischen und wirtschaftlichen Gründen nicht innerhalb weniger Monate umsetzbar. So erstreckt sich etwa die jahrelang vernachlässigte Digitalisierung von Behörden und Verwaltungen, die dringend erforderlich ist, um diese zukunftsfit zu machen, zwangsläufig über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Dennoch ist für die Finanzierung bis 2027 mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nunmehr die Rechtsgrundlage entfallen. Die verbliebenen Kredite werden nun getilgt. Die Höhe der Tilgung beträgt voraussichtlich rund 1,4 Milliarden Euro, die bisher nicht eingesetzt wurden.
Wie geht es mit dem Corona-Sondervermögen weiter?
Um die notwendigen Vorhaben dennoch umsetzen zu können, müssen die veranschlagten Gelder und Kreditermächtigungen jetzt jedes Jahr neu geplant werden, statt einmal für den gesamten Zeitraum. Nicht verbrauchte Mittel werden in die Schuldentilgung zurückgeführt. Dafür ist es notwendig, auch für die Jahre 2023 und 2024 die Notlage festzustellen.
Wir drängen darauf, dass nur unbedingt notwendige Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz für unser Land über das Corona-Sondervermögen finanziert und die Gesamtausgaben so weit wie möglich reduziert werden. An der Gesamthöhe des Sondervermögens ändert sich nichts. Das heißt, Sachsen-Anhalt macht durch die veränderte Situation keine zusätzlichen Schulden. Für uns ist außerdem klar: Die Schuldenbremse wurde durch Karlsruhe gestärkt, an ihr darf auch jetzt nicht gerüttelt werden!
Jörg Bernstein, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion